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Hundelösung/Registrierung St. Gallen
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor einer Weitergabe, mit einem Chip gekennzeichnet werden und bei AMICUS – der nationalen Datenbank für Hunde – registriert werden.
Hunde, welche aus dem Ausland eingeführt wurden, müssen verzollt werden. Nach der Einfuhr muss der Hund durch einen Tierarzt bei AMICUS registriert werden.
Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der Stadt St. Gallen ist die Stadtpolizei St. Gallen dafür zuständig. Gemäss Art.24 des Hundegesetztes besteht eine Steuerpflicht für Hunde. In St. Gallen beträgt die Hundesteuer CHF 130 pro Hund im Kalenderjahr.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter besteht seit dem 1. Januar 2020 eine Versicherungspflicht.
Quelle : Hundelösung (An- und Abmeldung) Stadtpolizei St. Gallen Telefon +41 71 224 61 06 Email : hundeloesung@stadt.sg.ch
Die IS ABV-Verordnung vom 1. Okt. 2019
(Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin)