TIERARZTPRAXIS AM ROSENBERG IN ST. GALLEN

Tierarztpraxis am Rosenberg

Tierarztpraxis am Rosenberg

Tierarztpraxis am Rosenberg

TIERARZTPRAXIS AM ROSENBERG – Eingang

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TIERARZTPRAXIS AM ROSENBERG - Dackel „Maxi“

Dackel „Maxi“

Welpe

Welpe

Notfall  Telefon  +41 (0)71  244  81  10

lächelnder Hund „Nours“

lächelnder Hund „Nours“

Hundelösung/Registrierung  St. Gallen

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor einer Weitergabe, mit einem Chip gekennzeichnet werden und bei AMICUS – der nationalen Datenbank für Hunde – registriert werden.

Hunde, welche aus dem Ausland eingeführt wurden, müssen verzollt werden. Nach der Einfuhr muss der Hund durch einen Tierarzt bei AMICUS registriert werden.

Wer einen Hund hält, muss diesen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden. In der Stadt St. Gallen ist die Stadtpolizei St. Gallen dafür zuständig. Gemäss Art.24 des Hundegesetztes besteht eine Steuerpflicht für Hunde. In St. Gallen beträgt die Hundesteuer CHF 130 pro Hund im Kalenderjahr.

Für Hundehalterinnen und Hundehalter besteht seit dem 1. Januar 2020 eine Versicherungspflicht.

Quelle : Hundelösung (An- und Abmeldung) Stadtpolizei St. Gallen     Telefon +41 71 224 61 06     Email : hundeloesung@stadt.sg.ch

TIERARZTPRAXIS AM ROSENBERG - Kater Herzli

TIERARZTPRAXIS AM ROSENBERG – Kater Herzli

Die  IS ABV-Verordnung vom 1. Okt. 2019

(Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin)

dient zur nationalen, obligatorischen Erfassung von Antibiotikaverschreibung für Heimtiere (Hunde & Katzen) und für Nutztiere in der Schweiz.